Lernförderung nach dem Bildungspaket (BuT)
Selbstverständlich bieten wir im Lernstudio Nota bene Nachhilfe in den Fächern Mathematik, Deutsch, Englisch sowie allen weiteren Fächern auch nach dem „Bildungspaket“ an. Dabei fallen keine Zuzahlungen an.
Sofern Sie Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Wohngeld beziehen, haben Sie die Möglichkeit, über das Bildungspaket der Stadt Mönchengladbach Leistungen für die Nachhilfe Ihres Kindes zu beantragen.
Diese Voraussetzungen müssen dazu erfüllt sein:
- Sie beziehen Leistungen wie ALG II, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
- Die schulischen Leistungen Ihres Kindes sind in einem oder mehreren Fächern nicht ausreichend bzw. die Versetzung könnte gefährdet sein.
- Es gibt keine entsprechenden (und effektiven) kostenfreien Möglichkeiten der Lernförderung innerhalb der Schule.
In diesem Fall gehen Sie wie folgt vor:
- Besorgen Sie sich in der Schule, beim Jobcenter oder direkt in der Nachhilfeschule einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT-Antrag).
- Füllen Sie die Seite 1 dieses Antrages gemäß den Vorgaben aus und unterschreibenSie ihn.
- Lassen Sie von der Schule die entsprechenden Fächer für Ihr Kind eintragen .(Seite 2 des Antrages) und den Antrag von der Schule unterschreiben (Fach- oder Klassenlehrer/in) und - ganz wichtig - stempeln.
- Mit dem soweit ausgefüllten Antrag gehen Sie nun zur Nachhilfeschule Ihrer Wahl und lassen dort die Seite 3 ausfüllen.
In unserem Lernstudio Nota bene übernehmen wir ab diesem Zeitpunkt alle weiteren Aufgaben für Sie. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, leiten wir die Anträge unserer Kunden stets persönlich an die Stadt Mönchengladbach weiter, damit diese dort zeitnah geprüft werden können. Dadurch sparen Sie Zeit und Wege.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspaket-mg.de.